| Erwachsener | 260 € | ||||||||||||||||
| Ehe-/Lebenspartner | 155 € | ||||||||||||||||
| Auszubildender | 155 € | ||||||||||||||||
| Jugendlicher | 100 € | ||||||||||||||||
| 2. Kind der Familie | 50 € | ||||||||||||||||
| Familienhöchstbeitrag | 565 € | ||||||||||||||||
| Passives Mitglied | 75 € |
Beiträge
Beitragsordnung
Allgemeines
Für die Beitragshöhe ist der am 1. Tag des Kalenderjahres bestehende
Mitgliederstatus maßgebend.
Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis gem. Punkt 1.2.3 bzw.
2.1.6 eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist
der für Mitglieder über 18 Jahre festgesetzte Beitrag zu entrichten.
Ergeben sich für Familien nach Ziffer 2.1.6 im laufenden Geschäftsjahr
durch Veränderung im Mitgliederstatus oder durch Ein- oder Austritte
neue Bemessungsgrundlagen für den Familienbeitrag, werden die gezahlten
Beiträge ab dem Folgemonat des Ereignisses verrechnet. Bei Eheschließung
bzw. beim Eingang einer Lebenspartnerschaft unter Clubmitgliedern wird
der Ehe-/ Lebenspartnerbeitrag ab dem Folgemonat des Ereignisses
gewährt.
Bei Eintritt zwischen dem 1. Januar und 31. Juli eines Jahres ist der
volle jährliche Mitgliedsbeitrag zu zahlen, bei Eintritt zwischen dem 1.
August und dem 31. Dezember eines Jahres ist je 1/12 des Jahresbeitrages
für jeden ab Aufnahmebestätigung begonnenen Kalendermonat zu zahlen.
Gastspielergebühren
Die Gebühr für Gastspieler beträgt je Stunde und Person 5,00 €, höchstens jedoch
10,00 € pro Platz.
Die Gastspielergebühr ist im voraus zu zahlen. Der Vorstand kann Gastspieler ablehnen.
Gastspieler können nicht sein:
3.1 die passiven Mitglieder des TC Buer
3.2 die Fremdspieler,
die keinem Tennisverein angehören und in der näheren Anlage des TC Buer
wohnen (z.B. im Stadtgebiet Gelsenkirchen, in Bottrop, Gladbeck, Dorsten,
Marl, Herten, Herne, Bochum-Wattenscheid usw.).
Ausnahmen
Der Vorstand kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen zur Beitragsordnung genehmigen.
Terminhinweis
Ein Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist auf schriftlichen Antrag zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Der Antrag muss dem Vorstand spätestens zum 01.12. des laufenden Jahres vorliegen. Bei besonderen Umständen wie Verlegung des Wohnortes außerhalb der in Ziffer 3.2 genannten Bereiche, Einberufung zum Wehr- oder Ersatzdienst, langwieriger Erkrankung, kann eine Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende des Monats, in dem das Ereignis eintritt, beantragt werden.
